Pflegefall - Was nun?

Pflegefall - Was nun?

Mein Angehöriger wird ein Pflegefall: Was muss ich tun?

Vieles kommt unverhofft und plötzlich muss man die Pflege der geliebten Angehörigen organisieren.

Wie bei vielen Notfallsituationen gilt auch hier: Ruhe bewahren! Am Anfang ist der Berg an Fragen groß und die Aufgaben scheinen enorm. Es lässt sich aber vieles organisieren und das Meiste wird mit der Zeit leichter bzw. stellt sich später anders dar.

Im Folgenden finden Sie konkrete Lösungsansätze für die ersten notwendigen Schritte. Sie können sich auch jederzeit an einer der Ambulanten Pflegedienste mit Ihren Fragen wenden.

Klärung der Pflegebedürftigkeit
Wenn Ihr Angehöriger pflegebedürftig ist, können Sie eine Unterstützung durch die Pflegeversicherung beantragen. Zunächst ist aber zu klären, ob Ihr Angehöriger tatsächlich im „Sinne der Pflegeversicherung“ pflegebedürftig ist. Aussagen, beispielsweise von Krankenhausmitarbeitern oder von Ärzten, geben dazu zwar Hinweise, sind aber unter Umständen nicht immer sachgerecht. Was können Sie also tun?

Zu einer ersten Beratung, ob eine Einstufung in einen Pflegegrad wahrscheinlich ist, ist Ihre Pflegekasse verpflichtet und diese erste Beratung, kann von Ihnen in Anspruch genommen werden.

Die Ambulante Pflege der Caritas kann Sie bei der Vorbereitung auf den Begutachtungstermin unterstützen, bspw. durch eine Beratung vorab oder die Begleitung beim eigentlichen Begutachtungstermin durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). 

Um Leistungen der Pflegeversicherung zu beziehen, ist ein (auch formloser) Antrag bei der zuständigen Pflegekasse (= Krankenkasse) zu stellen. Für den Leistungsbezug (auch im Nachhinein) ist das Antragsdatum entscheidend. Die Pflegekassen werden evtl. ein differenziertes Antragsformular zuschicken, in dem weitere Angaben zu machen sind.

Die möglichen Leistungen sind in fünf Pflegegrade eingeteilt. Um festzustellen, ob und welcher Pflegegrad zu bewilligen ist, erfolgt eine Begutachtung in der Wohnung des Antragstellers/Pflegebedürftigen durch Mitarbeiter des MDK. In Ausnahmefällen kann die Begutachtung auch auf der Basis der Aktenlage erfolgen, beispielsweise bei Höherstufungsanträgen.

Der Hausbesuch durch die Mitarbeiter des MDK wird oft, wie eine Prüfungssituation erlebt. Oft sind die Pflegebedürftigen aufgeregt und zeigen oder sagen nicht unbedingt, wie viel fremde Hilfe sie tatsächlich im Alltag benötigen. Sehr hilfreich ist es, wenn beim Besuch des MDK ein Angehöriger oder am besten ein Mitarbeiter der Caritas anwesend ist. Ein entsprechendes Angebot für die Begleitung finden Sie hier.

Auf der Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad und sendet Ihnen einen Einstufungsbescheid. Die Entscheidung gilt ab Antragseingang, also evtl. auch rückwirkend.

Ist man mit der Entscheidung über den Pflegegrad nicht einverstanden, kann Widerspruch eingelegt werden. Im Rahmen des Widerspruchverfahrens wird das Gutachten durch einen Zweitgutachter überprüft, evtl. auch im Rahmen eines weiteren Hausbesuches. Der Widerspruchsausschuss der Pflegekasse entscheidet abschließend über den Widerspruch, gegen dessen Entscheidung ist dann gegebenenfalls Klage vor dem Sozialgericht möglich.

Auf Wunsch sind wir Ihnen bei der Überprüfung des Einstufungsergebnisses, gegebenenfalls bei Fragen zur Erstellung von Widersprüchen, bis hin zu einer gutachterlichen Stellungnahme, gerne behilflich. Ein entsprechendes Angebot für die Begleitung finden Sie hier.