Team St. Heribert sucht Verstärkung

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Neuer Job zum Fest?

Wir suchen eine Pflegefachkraft (w/m/d), eine leitende Pflegefachkraft (w/m/d) und eine Pflegedienstleitung (w/m/d) in der stationären Pflege für das Altenzentrum St. Heribert mitten in Köln-Deutz am Rhein. Wir bieten eine tarifliche Vergütung mit Betriebsrente, Weihnachtsgeld und jede Menge Extras

Du hast die Wahl ... 

Leitende Pflegefachkraft

2

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Pflegedienstleitung

3

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Pflegefachkraft

1

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Gehalt & Zusatzleistungen

Das haben Sie sich verdient

Sie erwartet eine attraktive Bezahlung, nach Tarif AVR-Caritas. Hinzu kommen Jahressonderzahlungen (z.B. Weihnachtsgeld) und wir zahlen jeden Monat für Sie in die Kirchliche Zusatzversorgungskasse (KZVK) ein. So erhalten Sie eine zusätzliche Betriebsrente. Auf Ihre Gehaltsmitteilungen und weitere wichtige Bescheinigungen können Sie jederzeit in Ihrem privaten digitalen Postfach KIDICAP zugreifen. 

Darüber hinaus bedanken wir uns bei langjährigen Mitarbeitenden mit einmaligen Jubiläumszahlungen, gewähren Sonderurlaub für besondere Anlässe (Geburt, Hochzeit), leisten Beihilfe im Krankheitsfall und stellen Ihnen in den meisten Einrichtungen ein Jobticket zur Verfügung.

Falls das Kind krank werden sollte und eine Betreuung zu Hause erforderlich ist, erhalten Mitarbeitende von ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld. Wenn der diesbezügliche Anspruch erschöpft ist oder nicht besteht, gewähren wir Ihnen eine bezahlte Freistellung von bis zu vier Arbeitstagen im Kalenderjahr.

Außerdem dürfen sich unsere Mitarbeitenden auf einen jährlichen Gesundheitszuschuss sowie Vergünstigungen bei Carsharing-Anbietern und Versicherungen (Tarif „öffentlicher Dienst“) freuen.

Eine echte Gemeinschaft, auch nach Feierabend erleben Sie bei Mitarbeiterehrungen, bei Firmenläufen sowie Betriebsausflügen und -festen.

Immer an Ihrer Seite – seelsorgerische Begleitung: Mitarbeitende der Seelsorge begleiten unsere Mitarbeitenden auf Wunsch bei verschiedensten Anliegen – mit Einzelgesprächen und auch organisierten Gruppenangeboten wie Besinnungstage, Gottesdienste und Glaubenskurse. Alle Mitarbeitenden der Seelsorge unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.