• Alltagsbegleitung

    Alltagsbegleitung

    Betreuung, Hilfe, Entlastung

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Alltagsbegleitung

Betreuung, Hilfe, Entlastung

Mit unseren Teams der Alltagsbegleitung bieten wir Ihnen unter anderem eine individuelle Betreuung, Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Verhinderungspflege an.
Unsere Angebote sind vielfältig damit Sie weiterhin selbstständig zu Hause leben können bieten wir Hilfen in unterschiedlichem Umfang an. 

Entlastungsbetrag (§ 45b)

Allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad steht ein Entlastungsbetrag von 125,- € pro Monat zur Verfügung.

Dieser Betrag kann für sogenannte „Betreuungsleistungen“ oder "Hilfen bei der Haushaltsführung" eingesetzt werden.

An Betreuungsleistungen bieten wir z.B.:

  • Begleitung, bspw. bei Spaziergängen
  • Betreuung, z. B.
    • Gespräche über frühere Zeiten
    • gemeinsames Radiohören oder Fernsehen
    • Beschäftigungsangebote (Spiele, basteln, kochen… )


Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (§ 36)

Sie können auch über die von den Pflegekassen zur Verfügung gestellten Sachleistungen Betreuungsleistungen erhalten, die Höhe der zur Verfügung stehenden Sachleistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.

An Leistungen steht hierfür der Leistungskomplex 31 zur Verfügung. Hierüber können folgende Leistungen erbracht werden:

  • Begleitung
  • Unterstützung
  • Beaufsichtigung
  • Gestaltung des Tagesablaufes

Vielen Menschen fällt es aufgrund von körperlichen Einschränkungen mit zunehmendem Alter schwerer ihren Haushalt selbstständig zu führen. Um weiterhin selbstständig Zuhause leben zu können bieten wir Hilfen in unterschiedlichem Umfang an, von der Unterstützung bei einzelnen Haushaltstätigkeiten bis zur gemeinsamen Erledigung aller Hausarbeiten.

Einige unserer hauswirtschaftlichen Leistungen können über die Pflegeversicherung (mit-)finanziert werden. 

In aller Regel lassen sich die Leistungen zur Unterstützung einer selbstständigen Haushaltsführung besser nach Zeit bemessen. Die minutengenaue Abrechnung erlaubt eine transparente und faire Planung der notwendigen Unterstützung.

Pflegepersonen wie bspw. Angehörige sind tragende Säulen der ambulanten Versorgung. Aber auch sie brauchen manchmal Urlaub oder Erholungszeiten. Nur wer die Chance hat, etwas für sich selbst zu tun, kann dauerhaft, die Pflege zu Hause organisieren und durchführen.

Das Pflegeversicherungsgesetz bietet zur zeitweiligen Entlastung der Pflegepersonen, aber auch zur Urlaubs- oder Krankheitsvertretung die Verhinderungspflege an. 

Damit Ihre Pflege zu Hause weiterhin gewährleistet ist, wenn bspw. eine Ihrer Pflegepersonen einmal eine "Auszeit von der Pflege" nimmt, übernehmen in diesem Fall die Mitarbeitenden der Alltagsbegleitung stundenweise die Versorgung. 

Typische Leistungen im Rahmen der Verhinderungspflege sind bspw.

  • zeitweise Übernahme der körperbezogenen Pflegemaßnahmen
  •  zeitweise Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung
  • Begleitung, z.B. Spaziergänge oder gemeinsames Einkaufen
  • oder schlicht „da“ sein, um bei Bedarf umgehend und zeitnah Unterstützung leisten zu können