Entlastungsbetrag (§ 45b)
Allen Pflegebedürftigen mit einem Pflegegrad steht ein Entlastungsbetrag von 125,- € pro Monat zur Verfügung.
Dieser Betrag kann für sogenannte „Betreuungsleistungen“ oder "Hilfen bei der Haushaltsführung" eingesetzt werden.
An Betreuungsleistungen bieten wir z.B.:
- Begleitung, bspw. bei Spaziergängen
- Betreuung, z. B.
- Gespräche über frühere Zeiten
- gemeinsames Radiohören oder Fernsehen
- Beschäftigungsangebote (Spiele, basteln, kochen… )
Pflegerische Betreuungsmaßnahmen (§ 36)
Sie können auch über die von den Pflegekassen zur Verfügung gestellten Sachleistungen Betreuungsleistungen erhalten, die Höhe der zur Verfügung stehenden Sachleistungen richtet sich nach Ihrem Pflegegrad.
An Leistungen steht hierfür der Leistungskomplex 31 zur Verfügung. Hierüber können folgende Leistungen erbracht werden:
- Begleitung
- Unterstützung
- Beaufsichtigung
- Gestaltung des Tagesablaufes