• Beratung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen

    Beratung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen

    Beraten, befähigen, begleiten

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    Beratung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen

    Beraten, befähigen, begleiten

Beratung für Pflegebedürftige und Pflegepersonen

Beraten, befähigen, begleiten

Vielfach besteht große Unsicherheit darüber, wie die individuelle Pflege und Betreuung zu Hause ausgestaltet und finanziert werden kann.

Wir klären mit Ihnen gemeinsam und Ihren Angehörigen, welche Form der Unterstützung benötigt wird (inkl. einer Kostenplanung) und welche Leistungen von Pflegekassen, Krankenkassen und gegebenenfalls Sozialhilfeträgern übernommen werden. Wir unterstützten Sie natürlich auch bei der konkreten Antragsstellung.

Diese Beratung kann sowohl bei Ihnen zu Hause, als auch in unseren Räumen stattfinden, wir kommen aber auch zu Ihnen in die Kurzzeitpflege oder ins Krankenhaus.

Wenn Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37.3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführen zu lassen. Bei Pflegegrad 2 und 3 sind dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr. Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse.

Pflegebedürftige mit Pfleggrad 1 sowie alle Pflegebedürftigen die schon körperbezogene Pflegemaßnahmen von unseren Pflegediensten beziehen, können auch einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen. Die Kosten übernimmt auch hier Ihre Pflegekasse.

Unabhängig von der gesetzlichen Verpflichtung, bieten die Beratungsbesuche die Möglichkeit mit Ihnen und Ihren Angehörigen verschiedenste Themen ausführlicher zu besprechen. Der Themenschwerpunkt wechselt von Besuch zu Besuch, um Ihnen so größtmögliche Informationen zu geben und vielfältige Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Wir führen jährlich über 5.000 Beratungsbesuche nach §37,3 SGB XI durch und können auf langjährige Erfahrung sowie gut geschulte Beratungsmitarbeiter zurückgreifen.

Die Pflege kann deutlich einfacher werden, wenn man die richtige Technik und Handgriffe beherrscht. Hierzu bieten wir in Zusammenarbeit mit den Pflegekassen, für Sie kostenfreie Schulungsangebote an. Die Schulungen richten sich an alle, die an einer Pflegetätigkeit interessiert sind, also nicht nur an Pflegepersonen, die bereits heute pflegen. 

Die Schulung findet bei den zu Pflegenden zu Hause statt und Inhalte sind spezielle sowie individuelle Themenbereiche, wie z. B. Umgang mit an Demenz Erkrankten, Diabetes, körperbezogene Körperpflege, einfache medizinische Hilfeleistungen wie Krankenbeobachtung oder ein pflegerisches Thema ihrer Wahl.

Die Schulungen sind besonders hilfreich, wenn Sie sich bestimmte Versorgungsabläufe in Ruhe zeigen lassen möchten, die genau für die Pflege Ihres Angehörigen wichtig sind. So kann man individuell, beispielsweise das fachgerechte Lagern erlernen. Problemsituationen können hier in Ruhe besprochen und nach Lösungen gesucht werden.

Die Termine für die Anleitungen werden individuell vereinbart.

Es ist sehr hilfreich sich auf den Besuch des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zur Einstufung oder Höherstufung in einen Pflegegrad vorzubereiten. Das Begutachtungssystem zur Ermittlung der einzelnen Pflegegrade ist komplex und erklärungsbedürftig. Hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich.

Auf Wunsch nehmen wir auch an der Begutachtung teil und sind Ihnen bei der Überprüfung des Einstufungsergebnisses, gegebenenfalls bei Fragen zur Erstellung von Widersprüchen, bis hin zu einer gutachterlichen Stellungnahme, gerne behilflich.

Unser kostenpflichtiges Angebot für Sie:

  • Hilfe beim Kontakt mit den Pflegekassen(Anträge, Akteneinsicht, Widerspruch)
  • Vorbereiten des Begutachtungsbesuches des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK)
  • Anwesenheit bei der Einstufungsbegutachtung des MDK
  • Überprüfung des Gutachtens des MDK
  • gegebenenfalls Erstellung einer Stellungnahme