Im Katharinenhaus können gehörlose Menschen Aufnahme finden, die zusätzlich psychisch erkrankt sind und länger oder bleibend in ihrer selbstständigen Lebensführung erheblich beeinträchtigt sind.
Es handelt sich hier um psychisch kranke gehörlose Menschen mit chronifiziertem Krankheitsverlauf, die nicht mehr selbstständig in Familien oder in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben können.
Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme ist die freiwillige Entscheidung des/der Klient*in. Von einer Aufnahme ausgeschlossen sind Menschen mit Suchterkrankungen.