Wir ächten (sexualisierte) Gewalt uneingeschränkt als erhebliche Straftat. Dabei hat es für uns oberste Priorität, sexualisierte und jede andere Form von Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen und ihnen bei der Aufklärung und Aufarbeitung zu helfen. Wir setzen umfassend und konsequent die Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen sowie schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen (Präventionsordnung) des Erzbistums Köln um.
Um in unseren Einrichtungen und Diensten eine „Kultur der Achtsamkeit“ weiter zu entwickeln, sind grundsätzliche Vereinbarungen zu Haltungen und Kommunikationsstrukturen unerlässlich, um die sich uns anvertrauenden und anvertrauten Nutzer*innen bestmöglich zu schützen.
Für die Zielgruppen Kinder und Jugendliche, Senior*innen und Menschen mit Behinderungen haben wir jeweils Präventionsfachkräfte ausgebildet, die die Teams und Mitarbeitenden in deren Präventionsarbeit unterstützen. Alle haupt- und ehrenamtlich Tätigen werden zu diesem Themenkomplex geschult und von allen wird regelmäßig das erweitere Führungszeugnis angefordert.
In unserem institutionellen Schutzkonzept werden verbindliche Aussagen zu allen wichtigen Aspekten und Fragestellungen zu persönlicher Eignung / Personalauswahl, erweitertem Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung, Verhaltenskodex, Aus- und Fortbildung, Maßnahmen zur Stärkung von sich uns anvertrauenden und anvertrauten Nutzer*innen, Beschwerdewege / Intervention und Qualitätsmanagement getroffen.
Da sich die Anforderungen für den Schutz vor (sexualisierter) Gewalt bei den Zielgruppen Kinder und Jugendliche, Senior*innen und Menschen mit Behinderungen jeweils unterscheiden, sind zielgruppenspezifische Schutzkonzepte und Verhaltenskodizes in partizipativen Settings erstellt worden.
Der Caritasverband für die Stadt Köln e.V. hat ein Institutionelles Schutzkonzept zur Prävention von sexualisierter Gewalt und Missbrauch verabschiedet, das Sie hier herunterladen / einsehen können: