Banner (c) Aktion „Stark und aktiv gegen Alltagsrassismus in Köln“ von IN VIA e.V. in Kooperation mit dem Kölner Forum

Diskriminierung und Rassismus geht uns alle an

Wir setzen uns für ein rassismussensibles Miteinander ein. Hierfür unterstützen wir durch Beratung und Begleitung jene, die Diskriminierung/ Rassismus erfahren. Zudem bieten Workshops zum Umgang mit Rassismus und zum Empowerment an.

Weitere Schwerpunkte unserer Arbeit sind Bildungsangebote und Vernetzung, für etablierte Organisationen, die sich mit dem Thema Rassismus auseinandersetzen wollen. Durch die Sensibilisierung möchten wir rassistische Diskriminierung systematisch abbauen.

Wie können wir weiterhelfen?

Sie haben Diskriminierung / Rassismus erfahren und brauchen Unterstützung?

Illu_Verursacher

Wenn Sie z.B. auf der Arbeit, in der Schule, in Behörden oder aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft oder ihres Glaubens benachteiligt werden, ist das Rassismus. In unserer Beratung überlegen wir gemeinsam, wie Sie handeln können. Während und nach der Beratung passiert nichts ohne Ihre Einwilligung. Zudem behandeln wir Ihren Fall vertraulich und anonym.

Sie möchten Ihre Organisation zu Diskriminierung/Rassismus sensibilisieren, z.B. durch Workshops und Vorträge?

Illu_Alter

Sie möchten, dass Ihre Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen, Studierenden oder Schüler*innen mehr über Diskriminierung und Rassismus erfahren? Wir bieten Workshops und Vorträge rund um die Themen Diskriminierung, Rassismus, Critical Whiteness und rassismussensibles Arbeiten an. Wir bereiten das Wissen zielgruppengerecht und in enger Absprache mit Ihnen auf.

Sie möchten mehr über Anti-Diskriminierungs-strukturen in Köln und NRW erfahren?

Illu_Gruende

Es gibt in Köln und NRW verschiedene Anlaufstellen mit unterschiedlichen Schwerpunkten der Diskriminierung. Wir informieren Sie gerne über und vermitteln Sie ggf. an weitere Stellen.

Sie haben allgemeine Fragen zu Diskriminierung/ Rassismus?

Illu_Bereiche

Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Diskriminierung/ Rassismus haben, kontaktieren Sie uns gerne.

 

Cover Jahresbericht ADA_Cover

Jahresbericht 2023: Antidiskriminierungsarbeit

Zahlen, Fakten und Berichte, die hier dargestellt werden, spiegeln einen Teil der aktuellen Situation in Köln wider. Rassismus und Diskriminierung sind weit stärker verbreitet, als es vielen von uns bewusst ist. 

FAQ Diskriminierung

Diskriminierung bedeutet die Benachteiligung von Menschen aufgrund von gruppenspezifischen Merkmalen wie z.B. nationale Herkunft, Gender, Alter oder auch Behinderung. Dementsprechend ist Rassismus eine Form von Diskriminierung. Grundlage von Diskriminierung ist, dass es eine Unterscheidung und eine damit einhergehende Bewertung von Menschen (oftmals) durch eine Mehrheit gibt. Die Mehrheit definiert, wie ein Mensch zu sein hat, also was in der Gesellschaft als normal gilt. Jeder Form der Diskriminierung liegt zugrunde, dass es eine Unterscheidung und auch eine Bewertung von Menschen (oftmals) durch eine Mehrheit. Menschen, die diskriminiert werden, entsprechen also nicht den konstruierten gesellschaftlichen Normen.

Ursachen für Diskriminierung können einerseits individuelle Vorurteile sein, sind aber öfter tief verankert in Traditionen, Gewohnheiten und Normen, die in einer Gesellschaft erlernt werden.

Zudem bedarf Diskriminierung Macht, um sie durchzusetzen. Diskriminierung kann auf individueller, struktureller und institutioneller Ebene stattfinden. Diese Ebenen sind miteinander verwoben und bedingen sich gegenseitig.

Vorurteile gegenüber Personen dieser Gruppen können dazu führen, dass sie trotz guter Qualifizierung keine Arbeitsstelle oder Wohnung erhalten. Auch Beleidigungen und abwertendes Verhalten können Formen von Diskriminierung sein.

Rassismus ist eine spezifische Form von Diskriminierung. Nicht jede Form der Diskriminierung ist jedoch Rassismus. Rassismus basiert auf der Idee, dass Menschen aufgrund von vermeintlichen biologischen Merkmalen unterschiedlich wert sind. Rassismus ist - nach Stuart Hall - eine „Soziale Praxis“, in der mehr oder weniger willkürlich gewählte körperliche Merkmale mit Eigenschaften aufgeladen werden, die Menschen als überlegen oder unterlegen einteilen

Auch wenn es schon immer unterschiedliche Ideologien der Ungleichheit gab, entstand der Rassismus, mit dem heutige Gesellschaften noch zu kämpfen haben, zu Zeiten der Aufklärung im 18. Jahrhundert. Rassismus ist ein konstruiertes Klassifizierungssystem. Mit dieser Praxis konnte in Zeiten der Aufklärung und der Menschenrechte die gleichzeitig stattfindende koloniale Expansion und damit einhergehend die Unterdrückung, Ausbeutung, Versklavung und Ermordung nicht weißer Menschen legitimiert werden.

Hautfarbe, vermeintliche oder tatsächliche Herkunft, Haarstruktur, Name, Sprache/ Akzent können Merkmale sein, aufgrund derer Personen rassistisch behandelt werden. Der zugeschriebene oder tatsächliche (z.B. muslimischer) Glaube kann ebenfalls dazu führen, dass Personen den (antimuslimischen) Rassismus anderer erleben müssen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) besagt, dass Benachteiligung aufgrund

  • der Hautfarbe/ Herkunft
  • des Geschlechts
  • der Religion oder Weltanschauung
  • einer Behinderung
  • des Alters oder
  • der sexuellen Identität

verhindert oder beseitigt werden soll.

Dabei ist es egal, ob die Benachteiligung beabsichtigt ist oder nicht.

Zu Diskriminierung gehören nach dem AGG:

  • unmittelbare Diskriminierung: Ungleichbehandlung wegen oben genannter Merkmale (Bsp.: Zutritt zu Fitnessstudio wird aufgrund der ethnischen Herkunft verweigert)
  • mittelbare Diskriminierung: Ungleichbehandlung erfolgt nicht offensichtlich aus den oben genannten Merkmalen, sondern wegen scheinbar neutraler Kriterien (Bsp.: in Stellenausschreibung in Gärtnerei werden sehr gute Deutschkenntnisse verlangt)
  • Belästigung: unerwünschte Verhaltensweisen, die eine Person wegen einer der oben genannten Merkmale einschüchtern oder erniedrigen soll (Bsp.: Mobbing)
  • Sexuelle Belästigung (Bsp.: anzügliche Bemerkungen, körperliche Übergriffe)
  • Anweisung zur Benachteiligung (Bsp.: Geschäftsführung weist Personalverantwortliche an, Bewerbungen von Menschen mit dunkler Haut erst gar nicht zu Bewerbungsgesprächen einzuladen).

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind und dass niemand wegen Geschlecht, Herkunft, Sprache, Heimat, Glaube benachteiligt oder bevorzugt werden darf.

Allerdings gibt es auch Kritik am AGG: Beispielsweise sind Diskriminierung aufgrund der sozialen Herkunft oder im Bildungsbereich (Schule oder Universität) gesellschaftlich relevant, sind aber nicht durch das AGG gedeckt.

Unsere Antidiskriminierungsfachkraft Thivitha Himmen: Eine gute Ausländerin?

Unsere Antidiskriminierungsfachkraft Thivitha Himmen: Eine gute Ausländerin?
15. Juni 2021

Das Team

Ihre Ansprechpartnerinnen

Maristella Angioni (c) Rendel Freude

Maristella Angioni

Leitung

Integrationsagenturen & Servicestelle Anti- diskriminierungsarbeit
Thivitha Edwin (c) Rendel Freude

Thivitha Himmen

Bildungsarbeit + Beratung

Servicestelle Antidiskriminierungsarbeit
Lara_02

Lara Nicolaysen

Beratung, Vernetzung und Bildungsarbeit

Antidiskriminierungsbüro Köln
Sailja (002)

Sailja Schallenberg

Beratung, Vernetzung und Bildungsarbeit

Antidiskriminierungsbüro Köln
Bild Caritas

Lena von Seggern

ada.nrw Modellprojekt 1: Qualifizierung & Vernetzung

Verbandsübergreifende Antidiskriminierungsarbeit der Freien Wohlfahrtspflege NRW

Mit freundlicher Unterstützung von 

Bild_ADA_mit Unterstützung