für Mitarbeitende des Caritasverbandes für die Stadt Köln, der CariKids gGmbH und der CariClean gGmbH (im folgenden: Caritas Köln)
Der Caritas Köln ist es ein hohes Anliegen, allen Mitarbeitenden und Beschäftigten eine sichere und gesetzeskonforme Arbeitsumgebung zu bieten. Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, Fehlverhalten offenzulegen und zu unterbinden.
Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG, in Kraft seit dem 02.07.2023) gibt es zu diesem Themenbereich nun eine neue gesetzliche Vorschrift.
Als Mitarbeitende und Beschäftigte kennen Sie die Abläufe und Vorgänge in den Einrichtungen am besten. Sollten Sie der Meinung sein, dass Handlungen in Ihrem Umfeld nicht gesetzeskonform ablaufen, haben Sie nun die Möglichkeit über den neuen Meldekanal Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz abzugeben.
Um Ihnen eine Möglichkeit zur Abgabe eines Hinweises mit einem Höchstmaß an Vertraulichkeit zu bieten, hat die Caritas Köln die Caritas Dienstleistungsgenossenschaft Paderborn gGmbH (cdg) als Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz mit der Entgegennahme dieser Hinweise beauftragt (Die cdg ist eine Caritas-Genossenschaft mit Sitz in Paderborn, die zentral Dienstleistungen und Beschaffungen anbietet.)
So gewährleisten wir Schutz und Vertraulichkeit in Bezug auf die Identität der hinweisgebenden Person sowie die in der Meldung genannten Personen.
Die Unschuldsvermutung gilt selbstverständlich für die Betroffenen, bis der Verstoß bewiesen ist.