Grundsätzlich gilt für Besucher*innen, Bewohner*innen sowie Mitarbeitende ein Abstandsgebot von 1,5 Metern zu anderen Personen.
Besucher*innen haben während ihres gesamten Aufenthaltes in der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.
Für vollständig geimpfte Besucher*innen, die nachweislich über einen vollständigen Impfschutz verfügen, welcher länger als 14 Tage und maximal sechs Monate besteht oder die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder seit mindestens 28 Tagen sowie maximal sechs Monaten von einer COVID-19 Infektion genesen sind, entfällt die Maskenpflicht nur in der direkten Besuchssituation in den Räumen der besuchten Bewohner*innen.
Im Doppelzimmer gilt dies nur, wenn beide Bewohner*innen bereits seit mindestens 14 Tagen sowie maximal sechs Monaten einen Impfschutz oder eine Auffrischungsimpfung erworben haben oder seit mindestens 28 Tagen sowie maximal sechs Monaten genesen sind.
Für die Besuche können den Besucher*innen in der Einrichtung FFP2-Masken zur Verfügung gestellt werden.“