Im Ethikrat werden ethisch komplizierte Einzelfälle bzw. allgemeine, aber exemplarische Situationen aus der Arbeit des Caritasverbandes besprochen und beraten. Der Ethikrat gibt Empfehlungen und Arbeitshilfen zu diesen ethischen Fragen. Die Mitglieder des Ethikrates orientieren sich an den staatlichen und kirchlichen Rechtsvorschriften. Das christliche Verständnis vom Menschen bildet die verbindliche Grundlage ihrer Entscheidungen.
Dem Ethikrat gehören zurzeit an
- aus dem Caritasverband Köln: Peter Krücker/Caritas-Vorstand (Vorsitzender), Vanessa Kremers/Geschäftsfeld Alter und Pflege, Andrea Domke/Geschäftsfeld Integration, Andreas Weber/Geschäftsfeld Teilhabe, Dr. Tim Schlotmann/Stab Seelsorge und christliche Identität – Caritaspastoral
- externe Mitglieder: Prof. Dr. med. Achim Mortsiefer, Christoph Siekmann/Jurist, Jochen Wolff/Pfarrer, Josef Zimmermann/Psychologe
Zum Thema „Tod durch freiwilligen Verzicht auf Flüssigkeit und Nahrung (FVNF)“ sind im Juli 2022 nach intensiver Beratung im Ethikrat ethische Perspektiven, verfasst von Pfarrer Wolff (Mitglied im Ethikrat), erschienen - die Broschüre finden Sie hier
Alle an der Arbeit des Caritasverbandes beteiligten Personen, Klient*innen, Bewohner*innen und deren Angehörige sowie rechtliche Betreuer*innen können sich an den Ethikrat richten. Die Anfrage ist in der Regel schriftlich an den Ethikrat zu stellen. Der Ethikrat formuliert möglichst im Konsens ein gemeinsames Votum. Es hat einen empfehlenden Charakter und ist in seiner Wirkung für den Anfragenden nicht bindend, sondern stellt für die Person, die in der Situation entscheiden muss, eine Unterstützung dar. Ist ein Votum im Konsens nicht möglich, finden auch Mindervoten Berücksichtigung. Das Anfrage-Formular können Sie unter diesem Link aufrufen.