Falls das Kind krank werden sollte und eine Betreuung zu Hause erforderlich ist, erhalten Mitarbeitende von ihrer Krankenkasse Kinderkrankengeld. Wenn der diesbezügliche Anspruch erschöpft ist oder nicht besteht, gewähren wir Ihnen eine bezahlte Freistellung von bis zu vier Arbeitstagen im Kalenderjahr.
Außerdem dürfen sich unsere Mitarbeitenden auf einen jährlichen Gesundheitszuschuss sowie Vergünstigungen bei Carsharing-Anbietern und Versicherungen (Tarif „öffentlicher Dienst“) freuen.
Eine echte Gemeinschaft, auch nach Feierabend erleben Sie bei Mitarbeiterehrungen, bei Firmenläufen sowie Betriebsausflügen und -festen.
Immer an Ihrer Seite – seelsorgerische Begleitung: Mitarbeitende der Seelsorge begleiten unsere Mitarbeitenden auf Wunsch bei verschiedensten Anliegen – mit Einzelgesprächen und auch organisierten Gruppenangeboten wie Besinnungstage, Gottesdienste und Glaubenskurse. Alle Mitarbeitenden der Seelsorge unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.