Für den Fall, dass Sie nicht mehr eigenständig entscheiden können, können Sie über eine Vorsorgevollmacht eine Person ihres Vertrauens mit ihrer Vertretung beauftragen.
Wichtig ist, dass Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht automatisch bevollmächtigt sind, die Vertretung zu übernehmen. Dies geht nur über eine Vollmacht bzw. über den Beschluss zur Rechtlichen Betreuung. Insofern ist eine Vorsorgevollmacht für jeden von Bedeutung.
Diese Vollmacht kann entweder umfassend für alle Bereiche gelten, oder aber auch nur in abgegrenzten Bereichen, sie kann jederzeit wieder verändert bzw. entzogen werden.
Je nach Reichweite der Vollmacht ist es angezeigt, sie beglaubigen (Betreuungsstelle der Stadt Köln) bzw. beurkunden (Notar) zu lassen.
Es ist außerdem ratsam die Vollmacht bei der Bundesnotarkammer zu hinterlegen.