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Rechtliche Betreuung & Vorsorge

Seit rund 30 Jahren haben sich Vereinsbetreuer*innen im Betreuungsverein des Caritasverbandes Köln mit großem Engagement in der Übernahme von rechtlichen Betreuungen für Menschen mit hohem Hilfebedarf engagiert. Sie unterstützten ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe und boten Beratung zu den verschiedenen Vorsorgemöglichkeiten an. 

Am 30.06.2023 haben wir die Betreuungsarbeit eingestellt und den Betreuungsverein geschlossen.
Die sich zunehmend verschlechternden Rahmenbedingungen haben es uns nicht mehr möglich gemacht, diese wichtige und sinnvolle Aufgabe fortzusetzen. Vor allem der Fachkräftemangel sowie die grundsätzlich schlechte finanzielle Ausstattung der Betreuungsvereine haben die Entscheidung zur Schließung des Betreuungsvereins notwendig gemacht – eine richtige, wenn auch sehr schwere Entscheidung. 

Alle Betreuungsfälle wurden an rechtliche Betreuer*innen der anderen Kölner Betreuungsvereine, an ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen und an Berufsbetreuer*innen übergeben.

Mit Fragen zu Rechtlicher Betreuung sowie ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen wenden sich bitte an die Betreuungsstelle der Stadt Köln  oder an die Kölner Betreuungsvereine von SkF Köln, SKM Köln oder AWO Köln.

Kann ein Erwachsener seine Angelegenheiten aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr eigenständig regeln, ist die Beantragung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht möglich. Eine Anregung kann auch durch Angehörige, Bekannte oder Soziale Dienste erfolgen.

Voraussetzung ist:

  • eine psychische Erkrankung oder
  • eine geistige Behinderung oder
  • eine körperliche Behinderung

Die Benennung eines rechtlichen Betreuers soll dem betreuten Menschen ein selbstbestimmtes Leben unter Achtung seiner Grundrechte ermöglichen. In enger Abstimmung mit dem Betreuten sorgt dieser dafür, dass er seine Rechte und Ansprüche wahrnehmen kann.

Neben der Betreuung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder geistigen Behinderung hat sich der Betreuungsverein auf die Betreuung von Menschen mit einer gerontopsychiatrischen Erkrankung und gehörlose Menschen spezialisiert.

Im Betreuungsverein des Caritasverbandes arbeiten hauptberufliche Vereinsbetreuer/innen, überwiegend Dipl. Sozialarbeiter*innen / Dipl. Sozialpädagog*innen mit folgenden sprachlichen Kompetenzen:

englisch / französisch / spanisch / Gebärdensprache für gehörlose Menschen

Für den Fall, dass Sie nicht mehr eigenständig entscheiden können, können Sie über eine Vorsorgevollmacht eine Person ihres Vertrauens mit ihrer Vertretung beauftragen.

Wichtig ist, dass Ehepartner, Kinder oder Eltern nicht automatisch bevollmächtigt sind, die Vertretung zu übernehmen. Dies geht nur über eine Vollmacht bzw. über den Beschluss zur Rechtlichen Betreuung. Insofern ist eine Vorsorgevollmacht für jeden von Bedeutung.

Diese Vollmacht kann entweder umfassend für alle Bereiche gelten, oder aber auch nur in abgegrenzten Bereichen, sie kann jederzeit wieder verändert bzw. entzogen werden.

Je nach Reichweite der Vollmacht ist es angezeigt, sie beglaubigen (Betreuungsstelle der Stadt Köln) bzw. beurkunden (Notar) zu lassen.

Es ist außerdem ratsam die Vollmacht bei der Bundesnotarkammer zu hinterlegen.

Mit einer Betreuungsverfügung regeln Sie vorab, wer im Falle eines Falles für Sie zum Rechtlichen Betreuer bestellt werden soll.

Hier können Sie auch persönliche Wünsche zur Betreuungsführung niederlegen.

Im Unterschied zur Vorsorgevollmacht, wird zunächst das Betreuungsgericht die Eignung des vorgeschlagenen Betreuers prüfen und ihn mit einem Beschluss in sein Amt einsetzen.

Auch diese Verfügung sollte unbedingt bei der Bundesnotarkammer hinterlegt werden, damit die Betreuungsrichter von Ihrer Verfügung Kenntnis erhalten können.

Der Betreuungsverein kann zum Themenfeld Patientenverfügung leider keine Beratung anbieten.

Zur Patientenverfügung finden Sie Informationen auf der Homepage des Bundesjustizministeriums unter diesem Link: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Patientenverfuegung.html

Rund zwei Drittel der Betreuungen werden ehrenamtlich durch Familienangehörige übernommen. Die anderen Betreuungen decken hauptamtliche Betreuer*innen oder auch weitere ehrenamtlich Engagierte ab.

Der Betreuungsverein hat die Aufgabe, ehrenamtliche Betreuer*innen zu qualifizieren, sie in ihrer Tätigkeit zu begleiten und zu beraten und neue Ehrenamtliche zu gewinnen.

Darüber hinaus werden auch Bevollmächtigte durch uns beraten und begleitet.

Im Verbund mit den anderen Betreuungsvereinen in Köln führen wir viermal im Jahr Einführungsveranstaltungen durch. Desweiteren laden wir interessierte Ehrenamtliche mehrmals im Jahr zum moderierten Erfahrungsaustausch und Fortbildungen ein. (siehe Jahresprogramm)

Darüber hinaus gibt es rund um die Uhr die Möglichkeit, sich vertraulich und anonym über die Online-Beratung der Caritas Informationen einzuholen.

Ihr Kontakt zu uns

Andrea_Domke klein

Andrea Domke

Kommissarische Leitung
Leitung Leistungsbereich Therapie und Beratung

Birgit Bielstein

Birgit Bilstein

Stellvertretende Leitung

Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Rechtliche Betreuung und Vorsorge
Bertramstr. 12-22
51103 Köln
Werner Schwind

Werner Schwind

Caritasverband für die Stadt Köln e.V.
Rechtliche Betreuung und Vorsorge
Bertramstr. 12-22
51103 Köln